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Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht

  • Averroes Concept Lounge
  • 17. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung und eine dazugehörige Synopse veröffentlicht. Das Gesetz führt neue Berichtspflichten für deutsche Unternehmen ein.


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Die Änderungen sollen gestaffelt in Kraft treten: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen bereits für Geschäftsjahre ab 2025 berichten. Andere große Unternehmen folgen in den Jahren 2027 und 2028.




 

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