Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht
- Averroes Concept Lounge
- 17. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung und eine dazugehörige Synopse veröffentlicht. Das Gesetz führt neue Berichtspflichten für deutsche Unternehmen ein.

Die Änderungen sollen gestaffelt in Kraft treten: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen bereits für Geschäftsjahre ab 2025 berichten. Andere große Unternehmen folgen in den Jahren 2027 und 2028.
Kommentare