Luxemburg veröffentlicht Gesetzesentwurf zur Umsetzung der AIFMD II
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- 13. Okt.
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Am 3. Oktober 2025 hat die Regierung Luxemburgs dem Parlament den Gesetzentwurf Nr. 8628 vorgelegt, mit dem die AIFMD II in luxemburgisches Recht umgesetzt wird.
Die AIFMD II adressiert Änderungen der Marktpraktiken und regulatorischen Entwicklungen seit Inkrafttreten der ursprünglichen AIFMD im Jahr 2011. Der Gesetzentwurf folgt den Bestimmungen der Richtlinie, ohne über die Anforderungen der EU-Gesetzgebung hinausgehende Zusatzbestimmungen hinzuzufügen.

Der Entwurf erweitert das Spektrum der zugelassenen Dienstleistungen, die Verwalter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erbringen dürfen. Dazu gehören nun auch Kreditdienstleistungen und die Verwaltung von Benchmarks. Fondsverwalter dürfen außerdem Nebendienstleistungen für Dritte anbieten, sofern sie über geeignete Mechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen.
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