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EU-Kommission beschließt Maßnahmen zur Vereinfachung der Taxonomie

  • Averroes Concept Lounge
  • 10. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Anwendung der EU-Taxonomie, des EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen, verabschiedet. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen verringern und dabei gleichzeitig die zentralen Klima- und Umweltziele bewahren.


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Die Taxonomie-Verordnung ist 2020 in Kraft getreten, und ihre Berichtspflichten gelten ab 2022. Durch die Bereitstellung eines gemeinsamen Nachhaltigkeits-Referenzpunkts für Finanz- und Nichtfinanzunternehmen unterstützt die Taxonomie Investitionen, die zu einem nachhaltigen Wandel der EU-Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal beitragen.





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