Aufsichtstätigkeit der BaFin nach der EU-Green Bond-Verordnung
- Averroes Concept Lounge
- vor 6 Tagen
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Die BaFin informiert über ihre Aufsichtstätigkeit nach der seit 21. Dezember 2024 geltenden EU-Green Bond-Verordnung, die einen freiwilligen Standard für grüne Anleihen mit besonderen ökologischen Nachhaltigkeitskriterien implementiert.

Die BaFin überwacht, ob Emittenten von EU Green Bonds ihre Berichts- und Informationspflichten erfüllen. Dazu gehören neben dem Wertpapierprospekt ein Informationsblatt vor der Emission, jährliche Allokationsberichte und ein abschließender Wirkungsbericht.
Der Prüfungsmaßstab orientiert sich an der Wertpapierprospektprüfung und umfasst Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit der Angaben, wobei die BaFin einzelfallbezogen entscheidet, welche Emissionen geprüft werden und bei jeder erstmaligen Emission grundsätzlich eine Prüfung durchführt.
Für die Übermittlung von Unterrichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 4 der EUGB-VO ist ausschließlich das MVP-Portal mit dem bereitgestellten BaFin-Formular zu verwenden. Bei Verstößen kann die BaFin Emittenten zur Nachbesserung verpflichten oder Sanktionen verhängen, deren rechtliche Grundlage die entsprechend geänderte Fassung des Wertpapierprospektgesetzes bildet.
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