Die Finanzaufsicht BaFin hat am 29. November 2024 ihre aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA AT) veröffentlicht, die ab 1. Februar 2025 gelten und detaillierte Hinweise zur Auslegung gesetzlicher Anforderungen, wie Kundenidentifizierung, Transaktionsüberwachung, interne Sicherungsmaßnahmen und Meldepflichten enthalten.
Die Aktualisierung berücksichtigt aktuelle Gesetzesänderungen wie das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz und dient zugleich als Vorbereitung auf die 2027 in Kraft tretende EU-Geldwäscheverordnung. Die neuen Vorgaben legen unter anderem risikoorientierte Zeitabstände für Kundenüberprüfungen von einem Jahr bei erhöhtem bis zu fünf Jahren bei normalem Risiko fest und führen präzisere Regelungen für den Umgang mit Verdachtsmeldungen bei der Finanztransaktionsuntersuchungsstelle (FIU) ein.
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