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ESMA-Leitlinien für Fondsnamen verpflichtend für alle Investmentfonds

  • Averroes Concept Lounge
  • 22. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Der BVI informiert darüber, dass die Leitlinien der ESMA zur Verwendung von Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug ab 21. Mai 2025 verpflichtend für alle Investmentfonds gelten. Für Neuauflagen waren die Vorgaben bereits seit dem 21. November 2024 bindend.



Die ESMA-Leitlinien ordnen die Namenszusätze in sechs Kategorien ein: Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltigkeit, Transition und Impact. Deren Verwendung ist mit konkreten Anforderungen verknüpft. Damit schafft die ESMA de facto Produktkategorien, die einen EU-weiten Mindeststandard zur Nachhaltigkeit vorsehen.



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