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Am 16.04.2026 ist das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Primäres Ziel ist es, Risiken aus Investmentfonds zu begrenzen und die europäischen Vorgaben der AIFMD-II-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Das FRiG führt zu einer signifikanten Verdichtung der regulatorischen Anforderungen und stellt Kapitalverwaltungsgesellschaften vor erhebliche Herausforderungen. Erweiterte Vorgaben der AIFMD-II-Richtlinie an das Risiko- und Liquidi