Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines 'Fondsmarktstärkungsgesetzes' veröffentlicht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die jüngsten Änderungen der UCITS- und AIFM-Richtlinien im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch umzusetzen.
Der Schwerpunkt liegt auf den neuen EU-Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, Aufsichtsberichterstattung, Verwahrstellen und Depotdienstleistungen sowie Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Diese Änderungen werden größtenteils ohne Abweichungen umgesetzt, um die Einhaltung der EU-Standards zu gewährleisten.
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