Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Übersetzungen ihrer Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffe verwenden, in allen offiziellen EU-Sprachen veröffentlicht. Diese Leitlinien, die ab dem 21. November 2024 in Kraft treten, zielen darauf ab, Greenwashing zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass Fonds ihre Anlagestrategien korrekt darstellen. Sie legen klare Kriterien für Fonds fest, die Begriffe wie "Übergang," "Umwelt," "Impact" und "Nachhaltigkeit" verwenden.
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