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Gesuche von Schweizer Vermögensverwaltern werden in den USA wieder bearbeitet

  • Averroes Concept Lounge
  • 18. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Die FINMA hat bekannt gegeben, dass die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (US SEC) ihre Bearbeitung von Registrierungsanträgen Schweizer Vermögensverwalter wieder aufnimmt.



Schweizer Institute, die Anlageberatung und Vermögensverwaltung anbieten und grenzüberschreitend in den USA tätig werden möchten, benötigen eine Registrierung bei der US SEC als Registered Investment Advisers. Diese Registrierungspflicht besteht für alle Institute, die entsprechende Dienstleistungen auf dem US-Markt erbringen wollen. Die US SEC hatte jedoch über mehrere Jahre hinweg die Bearbeitung neuer Registrierungsgesuche ausgesetzt, was Schweizer Instituten den Marktzugang erschwerte.





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