Fondsrisikobegrenzungsgesetz bringt neue Regelungen für Fonds
- 21. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Am 16.04.2026 ist das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Primäres Ziel ist es, Risiken aus Investmentfonds zu begrenzen und die europäischen Vorgaben der AIFMD-II-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.
Das FRiG führt zu einer signifikanten Verdichtung der regulatorischen Anforderungen und stellt Kapitalverwaltungsgesellschaften vor erhebliche Herausforderungen.

Erweiterte Vorgaben der AIFMD-II-Richtlinie an das Risiko- und Liquiditätsmanagement machen die Implementierung zusätzlicher Steuerungsprozesse und Kontrollmechanismen notwendig. Zudem ergeben sich neue Anforderungen durch die Regulierung der Kreditvergabe durch Fonds, durch erweiterte Reporting- und Transparenzpflichten, strengere Vorgaben für Auslagerungen, die Einführung neuer Instrumente wie „Side Pockets“ sowie einen insgesamt gestiegenen Dokumentations- und Governance-Aufwand.
Die neuen Regelungen zur grenzüberschreitenden Verwahrstellenbestellung für AIF erhöhen zwar die Flexibilität für Marktteilnehmer, bringen gleichzeitig aber zusätzliche Anforderungen an grenzüberschreitende Aufsicht und Compliance mit sich. Hinzu kommen Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung aufgrund neuer und teils unbestimmter Rechtsbegriffe.
Für Investment-Compliance-Funktionen bedeuten diese Neuerungen einen Wandel von einer primär kontrollierenden hin zu einer integrierten, prozessbegleitenden Funktion mit erhöhtem Ressourcen-, IT- und Abstimmungsbedarf.
Insbesondere die Komplexität neuer Risikomanagement-, Reporting- und Governance-Pflichten erfordert spezialisiertes Fachwissen sowie eine enge Verzahnung von rechtlichen, prozessualen und technischen Kompetenzen. Erfahren Sie, wie wir als auf Investment Compliance spezialisierte Beratungsgesellschaft Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützen können. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

