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Finanzmarktdigitalisierungsgesetz schafft einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und digitale Finanzdienstleistungen

  • Averroes Concept Lounge
  • 20. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit


Das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz — FinmadiG) wurde am 27.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es schafft unter Federführung der BaFin einen umfassenden Rechtsrahmen für Kryptowerte und digitale Finanzdienstleistungen in Deutschland und setzt wichtige EU-Verordnungen (DORA und MiCA) in nationales Recht um.



Eines der Hauptziele des FinmadiG ist es die digitale Resilienz zu erhöhen und neuen Geldwäscherisiken entgegenwirken. Dadurch sollen das Vertrauens in neue digitale Finanzinfrastrukturen gestärkt sowie Integrität und Stabilität des Finanzsystems gefördert werden.


Das FinmadiG ist besonders relevant für Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie die neuen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Aber auch Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute müssen die neuen Vorschriften beachten.




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