Die Europäische Kommission hat die delegierte Verordnung (EU) 2024/2759 auf EUR-Lex veröffentlicht, die den Rahmen für europäische langfristige Investmentfonds gemäß der Verordnung (EU) 2015/760, bekannt als ELTIF-Verordnung, verbessert.
Diese delegierte Verordnung bietet spezifische Klarstellungen zu zentralen Aspekten der ELTIF-Verordnung, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Derivaten zur Absicherung, die Strukturierung von Rücknahmerichtlinien und Tools für das Liquiditätsrisikomanagement, Richtlinien zur Abstimmung von Übertragungsanträgen und zugehörige Offenlegungen, Kostentransparenz sowie die Verfahren zur Bewertung von Käufermärkten und der Bewertung von Vermögenswerten, die ein ELTIF veräußern möchte.
Die delegierte Verordnung bietet zudem Klarheit über die liquiden Vermögenswerte, die ein Fonds im Hinblick auf die Kündigungsfrist für Rücknahmeanträge und die Rücknahmefrequenz halten muss.
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