Am 4. Dezember 2024 hat die EU die Verordnung (EU) 2024/2987 als Teil des EMIR 3.0 Gesetzespaketsveröffentlicht. Dieses Paket zielt in erster Linie darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der zentralen Gegenparteien (CCPs) in der EU zu erhöhen und die Clearing-Tätigkeiten in der EU zu fördern und dabei gleichzeitig angemessene Schutzmaßnahmen für die Marktteilnehmer und die Stabilität der Finanzmärkte aufrechtzuerhalten.
Im Rahmen von EMIR 3.0 hat die EU auch die Richtlinie (EU) 2024/2994 zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) und der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie) veröffentlicht, mit dem Ziel, das übermäßige Konzentrationsrisiko von Wertpapierfirmen und Finanzinstituten gegenüber zentralen Gegenparteien einzudämmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Behandlung von OTC- und börsengehandelten Derivaten in Bezug auf Konzentrationsrisikogrenzen für kollektive Kapitalanlagen zu gewährleisten.
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