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Änderung der Anlageverordnung: mehr Möglichkeiten für Infrastrukturinvestitionen


Eine Anpassung der Anlageverordnung war ursprünglich im Rahmen des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSG 2) vorgesehen. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde jedoch nach dem Aus der Ampelregierung nicht weiterverfolgt. Nun wurden die darin enthaltenen Änderungen der Anlageverordnung mit Hilfe einer Verordnung umgesetzt. Die „Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ wurde am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist ab dem 7. Februar 2025 anzuwenden.



Die Änderung schafft neue Möglichkeiten für Infrastrukturinvestitionen. Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen erhalten mehr Flexibilität bei Infrastrukturinvestitionen, da diese Anlagen nicht mehr auf die oft bereits ausgeschöpften Quoten für alternative Anlagen angerechnet werden.





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